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GEMEIN­SCHAFT­LICHE
ERZEUGUNGS­ANLAGEN (GEA)

Dank gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen können Mieter:innen wie auch Eigentümer:innen von Mehrparteienhäusern, Bürogebäuden oder Einkaufszentren erzeugte Energie auf der gemeinsamen Hauptleitung gemeinschaftlich nutzen.

Voraussetzungen

Alle Teilnehmer (Erzeuger und Verbraucher) der GEA befinden sich auf derselben Hauptleitung,. z.B. im selben Wohnhaus. 

Der Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage muss Netzkunde am Erzeugungszählpunkt (und damit auch am Verbrauchszählpunkt des Messgerätes) sein.

Der Betreiber muss unter anderem mit den Teilnehmern folgende Vereinbarungen treffen:

  • Bestimmung eines Betreibers/Anlagenverantwortlichen, der auch gegenüber dem Netzbetreiber als Ansprechperson genannt wird
  • Datenverwaltung und Datenbearbeitung der Energiedaten der Erzeugungsanlagen und der Verbrauchsanlagen der teilnehmenden Netzbenutzer durch den Netzbetreiber
  • Betrieb, Erhaltung und Wartung der Erzeugungsanlagen sowie die Kostentragung
  • Haftung und allfällige Versicherungen
  • Viertelstundenwerte

IN 6 SCHRITTEN ZU IHRER GEA

Weiterführende Informationen finden Sie auch in unseren häufigen Fragen und Antworten.

1

Registrierung am österreichischen Energiemarkt  

Für den branchenspezifischen Datenaustausch registrieren Sie sich bitte hier.
Ihnen wird eine eindeutige Kennung (EC-Nummer) zugeteilt. 

2

Wählen Sie eine Aufteilungsmethode

Sie können zwischen der dynamischen oder statischen Aufteilungsmethode wählen.

3

GEA beantragen

Stellen Sie Ihren Antrag direkt im Mein Portal. Im Anschluss senden wir Ihnen einen Vertrag für den Betrieb einer GEA zu. 

beantragen
4

Anmeldung zur Kommunikation am österreichischen Energiemarkt

Für die Kommunikation zwischen GEA und Netzbetreiber gibt es die Datenaustauschplattform EDA (Energiewirtschaftlicher Datenaustausch). Es stehen mehrere Möglichkeiten zur Anbindung an EDA zur Verfügung.

Weitere Infos & Anmeldung
5

Teilnehmer:innen anmelden

Die Energiegemeinschaft muss jeden Zählpunkt der teilnehmenden Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen mittels digitaler Marktprozesse anmelden. Die Zustimmung der/des Netzkund:in zur Teilnahme erfolgt über das Mein Portal.

Achtung: Sie müssen der Datenfreigabe und der Zusatzvereinbarung zum Netzzugang zustimmen! 
 

6

Los geht's!

Die in der Gemeinschaft erzeugte Energie wird vom Netzbetreiber den Teilnehmern für den zeitgleichen Verbrauch zugeordnet. Wir versenden nun periodisch Zeitreihen an die GEA.

Häufige Fragen und Antworten

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