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ENERGIE­GEMEIN­SCHAFTEN

ENERGIE­GEMEIN­SCHAFTEN

GEMEINSAM STROM ERZEUGEN UND NUTZEN

Um die Energiewende zu schaffen, wird die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von Strom ein wesentlicher Bestandteil sein. Dafür schließen sich in Energiegemeinschaften mehrere Parteien zusammen, um gemeinsam Energie zu erzeugen und diese auch zu nutzen. Generell wird zwischen Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen, Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften sowie Bürgerenergiegemeinschaften unterschieden. 

Neue Möglichkeiten für Energiegemeinschaften

Mit der Umsetzung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) werden die Möglichkeiten zur gemeinsamen Nutzung von Strom ab Oktober 2026 erweitert.

Die bisherigen Modelle der gemeinschaftlichen Energienutzung werden künftig unter dem Begriff Bürgerenergiemodelle zusammengefasst. Neben den bestehenden Modellen Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA), Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) werden mit Eigenversorgung und Peer-to-Peer (P2P) zwei neue Modelle eingeführt. Damit entstehen zusätzliche Möglichkeiten, selbst erzeugten Strom standortübergreifend zu nutzen oder direkt zwischen Erzeuger:innen und Verbraucher:innen zu teilen.

Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen werden reduzierte Netzentgelte künftig über sogenannte Nahebereiche definiert. Die Höhe möglicher Begünstigungen richtet sich dadurch nicht mehr ausschließlich nach der Art der Energiegemeinschaft, sondern nach der netztechnischen Zuordnung der teilnehmenden Anlagen und Zählpunkte.

Für bestehende Energiegemeinschaften und deren Teilnehmer:innen besteht kein Handlungsbedarf. Die neuen Regelungen schaffen jedoch zusätzliche Möglichkeiten für die gemeinsame Energienutzung.

GEMEINSCHAFTLICHE ERZEUGUNGSANLAGEN (GEA)

Dank gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen können Mieter:innen wie auch Eigentümer:innen von Mehrparteienhäusern, Bürogebäuden oder Einkaufszentren erzeugte Energie auf der gemeinsamen Hauptleitung gemeinschaftlich nutzen.

ERNEUERBARE-ENERGIE-GEMEINSCHAFTEN (EEG)

Um den Einsatz von erneuerbaren Energien zu erhöhen und zu fördern, wurde mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG) die Möglichkeit zur Gründung von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEG) geschaffen. In einer EEG schließen sich mehrere unterschiedliche Partner:innen zusammen, um über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinsam Energie zu erzeugen und zu nutzen. In einer EEG wird die erzeugte Energie über das öffentliche Netz im Lokal- bzw. Regionalbereich auf deren Teilnehmer:innen aufgeteilt.

BÜRGERENERGIEGEMEINSCHAFTEN (BEG)

Auch die Möglichkeit zur Gründung von Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) wurde dank des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG) geschaffen. Für BEGs gelten ähnliche Regelungen wie für EEGs. Die BEG darf elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie ist jedoch nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt und kann sich über ganz Österreich (über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber) erstrecken.

 

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Informationsplattform der österreichischen Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften.