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ER­NEU­ER­BARE
ENERGIE
GE­MEIN­SCHAFT­EN (EEG)

Um den Einsatz von erneuerbaren Energien zu erhöhen und zu fördern, wurde mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG) die Möglichkeit zur Gründung von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEG) geschaffen. In einer EEG schließen sich mehrere unterschiedliche Partner zusammen, um über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinsam Energie zu erzeugen und zu nutzen. In einer EEG wird die erzeugte Energie über das öffentliche Netz im Lokal- bzw. Regionalbereich auf deren Teilnehmer aufgeteilt.

MIT WEM KANN ICH EINE ENERGIEGEMEINSCHAFT EINGEHEN?

 

Ihre Lokal- und Regional-ID können Sie im Mein Portal abrufen. Durch Vergleich der IDs der Zählpunkte von Interessenten einer EEG kann festgestellt werden, ob sich die Zählpunkte im gleichen Lokal- oder Regionalbereich befinden. Stimmen die jeweiligen ID's überein, kann eine EEG gegründet werden. Besonders in Randgebieten soll die grafische Darstellung nur einen ersten Überblick geben.* 
Die aktuell gültige Zuordnung je Zählpunkt finden Sie im Mein Portal unter: "Netzrechnungsanzeige/¬Verbrauchsübersicht/¬Netzzugangsverträge" im Unterpunkt "Anlagendaten"


*Die Abfrage der Lokal- und Regional-ID versteht sich als Dienst zur Orientierung für Interessenten an Energiegemeinschaften. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird seitens der KNG-Kärnten Netz GmbH keine Gewähr geleistet. 
Die finale Zuordnung der lokalen bzw. regionalen ID der Teilnehmer an einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft wird zum Zeitpunkt der Aktivierung der jeweiligen Teilnehmer ermittelt. 

Voraussetzungen

Die Energiegemeinschaft hat Vereinbarungen zu treffen, die zumindest folgende Inhalte umfassen:

  • Eine EEG hat mindestens zwei oder mehrere Mitglieder oder Gesellschafter. Sie ist als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder eine ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit zu organisieren.
  • Bestimmung eines Betreibers/Anlagenverantwortlichen, der auch gegenüber dem Netzbetreiber als Ansprechperson genannt wird
  • Datenverwaltung und Datenbearbeitung der Energiedaten der Erzeugungsanlagen und der Verbrauchsanlagen der teilnehmenden Netzbenutzer durch den Netzbetreiber
  • Betrieb, Erhaltung und Wartung der Erzeugungsanlagen sowie die Kostentragung
  • Haftung und allfällige Versicherungen
  • Viertelstundenwerte

IN 7 SCHRITTEN ZU IHRER EEG

Weiterführende Informationen finden Sie auch in unseren häufigen Fragen und Antworten.

1

Registrierung am österreichischen Energiemarkt

Für den branchenspezifischen Datenaustausch registrieren Sie sich bitte hier.

Ihnen wird eine eindeutige Kennung (EC-Nummer) zugeteilt. 
 

2

Nahebereich festlegen

Aufgrund der Zuordnung der Teilnehmer zum Nahebereich ergibt sich eine lokale oder regionale EEG.

3

Wählen sie eine Aufteilungsmethode

Sie können zwischen der dynamischen und der statischen Aufteilungsmethode wählen.

4

EEG beantragen

Stellen Sie Ihren Antrag direkt im Mein Portal. Im Anschluss senden wir Ihnen einen Vertrag für den Betrieb einer EEG.

Beantragen
5

Anmeldung zur Kommunikation am österreichischen Energiemarkt

Für die Kommunikation zwischen EEG und Netzbetreiber gibt es die Datenaustauschplattform EDA (Energiewirtschaftlicher Datenaustausch). Es stehen mehrere Möglichkeiten zur Anbindung an EDA zur Verfügung. 

Weitere Infos & Anmeldung
6

Teilnehmer anmelden

Die Energiegemeinschaft muss jeden Zählpunkt der teilnehmenden Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen mittels digitaler Marktprozesse anmelden. Die Zustimmung des Netzkunden zur Teilnahme erfolgt über das Mein Portal.

Achtung: Sie müssen der Datenfreigabe und der Zusatzvereinbarung zum Netzzugang zustimmen! 

7

Los geht's!

Die in der Gemeinschaft erzeugte Energie wird vom Netzbetreiber den Teilnehmern für den zeitgleichen Verbrauch zugeordnet.

Wir versenden nun periodisch Zeitreihen an die EEG und berücksichtigen die verordneten Netznutzungstarife (laut jeweils gültiger Novelle der SNE-V) für den selbst genutzten Energieanteil aus der EEG je Teilnehmer.