Die Kosten für die Verlegung der Kabel trägt die KNG-Kärnten Netz GmbH. Als Grundstücksbesitzer entstehen mir dabei keine Kosten.
Mein Ortsnetz
Mein Ortsnetz
Starke Infrastruktur für die Energiezukunft
Kärnten investiert in eine leistungsfähige digitale Infrastruktur: Bis 2028 sollen über 70.000 Haushalte in rund 50 Gemeinden neu mit Glasfaser versorgt werden — mit besonderem Fokus auf bislang unterversorgte Regionen. Davon profitieren nicht nur Privathaushalte mit wachsendem Bedarf an schnellen und stabilen Internetverbindungen für Homeoffice, Streaming oder E-Learning, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen, für die eine zuverlässige Datenanbindung ein entscheidender Standortfaktor ist.
Für ein starkes Ortsnetz werden dabei Synergien genutzt: Glasfaser- und Stromleitungen werden gemeinsam verlegt.
Netzausbau mit Synergien
Zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und zur Vermeidung von Leitungsüberlastungen sind umfangreiche Netzverstärkungs- und Netzausbaumaßnahmen in der Gemeinde unerlässlich. Im Zuge des geplanten Ausbaus der digitalen Infrastruktur in der Gemeinde werden Synergien genutzt und das Stromnetz gemeinsam mit den Internet-Glasfaseranschlüssen in das Erdreich verlegt.
In welcher Gemeinde investieren wir ins Ortsnetz?
Synergieprojekte BIK/KNG/Kelag
Synergieprojekte KNG/Kelag
Ihr zukunftssicherer Hausanschluss
Im Zuge des Glasfaserausbaus in Ihrer Gemeinde möchten wir Synergien nutzen und unser Stromnetz gemeinsam mit den Internet-Glasfaseranschlüssen schrittweise in das Erdreich verlegen. Für Sie als Anwohner:in bietet sich die Möglichkeit, Ihren Hausanschluss während der Verlegearbeiten der Glasfaseranschlüsse auf das neue, leistungsfähige Kabelnetz umzustellen. So profitieren Sie langfristig von mehr Versorgungssicherheit, höherer Leistung und einem modernen Ortsbild.

Häufige Fragen und Antworten
Kabelverteilschränke werden grundsätzlich an der Grundstücksgrenze oder im öffentlichen Gut positioniert. Die KNG-Kärnten Netz GmbH legt nach den technischen Erfordernissen grundsätzlich den Standort des Kabelverteilerschrankes fest. Die von der KNG-Kärnten Netz GmbH beauftragte Baufirma klärt bei der Umsetzung mit dem Grundstückseigentümer das Einverständnis für die Errichtung und die Position ab. Dabei kann gegebenenfalls die Position des Kabelverteilschrankes angepasst werden.
Sind Flurschäden bei den Arbeiten entstanden, können diese vor Ort mit der ausführenden Firma abgeklärt und gegebenenfalls entschädigt werden. Wir weisen darauf hin, dass für die Abwicklung der Arbeiten vor Ort ausschließlich die von der KNG beauftragte Baufirma verantwortlich ist.
Die Wiederherstellung der Oberflächen erfolgt durch die von der KNG-Kärnten Netz GmbH beauftragten Baufirma vor Ort.
Ihr bestehender Hausanschluss ist durch die Netzverstärkung grundsätzlich nicht unmittelbar betroffen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Zuge der Herstellung Ihres LWL-Anschlusses auch den Stromanschluss auf ein Erdkabel umzubauen.
Nähere Informationen finden Sie unter www.kaerntennetz.at/meinortsnetz
Wir weisen darauf hin, dass der Umbau auf einen Kabelanschluss mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, der vom Kunden selbst zu tragen ist.
Einzelne Freileitungsabschnitte werden demontiert und durch neu verlegte Erdkabel ersetzt. Die Demontage hängt auch von der Bereitschaft der betroffenen Netzkunden ab, Ihren bestehenden Anschluss über einen Dachständer durch einen Kabelanschluss zu ersetzen. Solange die Mehrzahl der Häuser über die Dachständer mit Strom versorgt werden, ist eine Demontage der bestehenden Freileitung nicht oder nur teilweise möglich.
Kabel werden immer mit Einverständnis des betroffenen Grundstückseigentümers verlegt. Sollten Kabel zukünftig bei Bauprojekten auf einem betroffenen Grundstück hinderlich sein, ist dies dem Verteilnetzbetreiber rechtzeitig mitzuteilen. Dieser veranlasst dann wiederum in Rücksprache mit dem Grundstückseigentümer eine Verlegung der Kabel. Die Kostentragung dafür hängt von der Besicherung der Leitungen (Dienstbarkeit o.ä.) ab.
Bei Niederspannungskabeln werden diese auf Kosten des Verteilernetzbetreibers umgelegt.
Prinzipiell unterscheidet man, um welche Spannungsebene es sich handelt. Im überwiegenden Teil handelt es sich um Niederspannungskabel. Bei dieser Spannungsebene wird seitens der KNG-Kärnten Netz GmbH bzw. der von der KNG-Kärnten Netz GmbH beauftragten Baufirma keine Entschädigung gezahlt.
Mittelspannungskabel werden mittels Vereinbarungen (gemäß den Richtlinien der Landwirtschaftskammer) entschädigt.
Kabelverteilschränke sind notwendig, um die Übergabepunkte zwischen den Leitungsanlagen des Netzbetreibers zu den Netzkund:innen (Eigentumsgrenzen) herzustellen. In diesen Kabelverteilschränken befinden sich auch die Hausanschlusssicherungen, an denen die Vorzählerleitungen der Kund:innen angeschlossen sind.
Die Kabeldimensionen und Anzahl der Kabel, die in diesem flächendeckenden Ausbau verbaut werden, sind bereits für den Bedarf der nächsten Jahrzehnte ausgelegt.
Grundsätzlich ist vom bestehenden Stromverteiler („Zählerkasten“) in der Anlage der Netzkund:innen eine neue „Vorzählerleitung“ bis zum nächstgelegenen Kabelverteilschrank zu verlegen. Diese Vorzählerleitung ist im Eigentum der Netzkund:innen und auch in deren Verantwortung zu verlegen.
Kontaktieren Sie für diesen Umbau ein konzessioniertes Elektrounternehmen.
Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Webseite www.kaerntennetz.at/meinortsnetz, wir unterstützen Sie gerne.
Ein Kabelanschluss kann Ihnen folgende Vorteile bringen:
- Kabelanschlüsse haben einen geringeren Bedarf an Wartung.
- Optisch ist ein Kabelanschluss im Vergleich zum Dachständer nicht sichtbar.
- Im Erdreich sind die Kabel besser vor den Auswirkungen von Unwettern geschützt.
- Der Dachständer könnte ein Hindernis für Photovoltaikanlagen auf dem Dach sein.
Durch den Umbau des gesamten Energiesystems auf dezentrale Einspeisung und zusätzlichen Verbrauch durch die Umstellung vieler Anwendungen auf Strom (z.B. Elektromobilität, Wärmepumpe, Klimaanlagen etc.) ist es notwendig, die Stromnetze auszubauen. Alle Verteilernetzbetreiber müssen derzeit ihre Versorgungsnetze auf die zukünftigen Anforderungen auslegen und ausbauen.
Durch das gemeinsame Ausbauprojekt zwischen BIK, Kelag und KNG-Kärnten Netz GmbH bietet sich in Kärnten die einmalige Chance, dass die notwendige Strominfrastruktur in Synergie ausgebaut wird. So können Kosten für die Grabungsarbeiten gespart und auch die Belastung durch die Bautätigkeit zeitlich begrenzt werden.
Die einfache Antwort ist: „JA“.
Wichtig ist, dass die beiden Leitungen mechanisch getrennt voneinander verlegt und entsprechende Abstände im Erdreich eingehalten werden. Hier sind insbesondere die verbindlichen Vorgaben der Leitungsträger (Verteilnetzbetreiber, Glasfaseranbieter) zu beachten.
Der Glasfaseranbieter legt den Anschlusspunkt in Abstimmung mit dem Grundstücksbesitzer an der Grundstücksgrenze fest. Von diesem Anschlusspunkt aus sind der Eigentümer selbst für die Versorgung bis ins Gebäude verantwortlich.
Auf Privatgrundstücken obliegt die Verlegung dem Grundstücksbesitzer.