ERNEUERBARE ENERGIE GEMEINSCHAFTEN (EEG)
Um den Einsatz von erneuerbaren Energien zu erhöhen und zu fördern, wurde mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG) die Möglichkeit zur Gründung von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEG) geschaffen. In einer EEG schließen sich mehrere unterschiedliche Partner:innen zusammen, um über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinsam Energie zu erzeugen und zu nutzen. In einer EEG wird die erzeugte Energie über das öffentliche Netz im Lokal- bzw. Regionalbereich auf deren Teilnehmer:innen aufgeteilt.
MIT WEM KANN ICH EINE ENERGIEGEMEINSCHAFT EINGEHEN?
Ihre Lokal- und Regional-ID können Sie im Mein Portal abrufen. Durch Vergleich der IDs der Zählpunkte von Interessenten einer EEG kann festgestellt werden, ob sich die Zählpunkte im gleichen Lokal- oder Regionalbereich befinden. Stimmen die jeweiligen ID's überein, kann eine EEG gegründet werden. Besonders in Randgebieten soll die grafische Darstellung nur einen ersten Überblick geben.*
Die aktuell gültige Zuordnung je Zählpunkt finden Sie im Mein Portal unter: "Netzrechnungsanzeige/¬Verbrauchsübersicht/¬Netzzugangsverträge" im Unterpunkt "Anlagendaten"
*Die Abfrage der Lokal- und Regional-ID versteht sich als Dienst zur Orientierung für Interessent:innen an Energiegemeinschaften. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird seitens der KNG-Kärnten Netz GmbH keine Gewähr geleistet.
Die finale Zuordnung der lokalen bzw. regionalen ID der Teilnehmer:innen an einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft wird zum Zeitpunkt der Aktivierung der jeweiligen Teilnehmer:innen ermittelt.
Voraussetzungen
Die Energiegemeinschaft hat Vereinbarungen zu treffen, die zumindest folgende Inhalte umfassen:
- Eine EEG hat mindestens zwei oder mehrere Mitglieder oder Gesellschafter:innen. Sie ist als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder eine ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit zu organisieren.
- Bestimmung eines Betreibers/Anlagenverantwortlichen, der auch gegenüber dem Netzbetreiber als Ansprechperson genannt wird
- Datenverwaltung und Datenbearbeitung der Energiedaten der Erzeugungsanlagen und der Verbrauchsanlagen der teilnehmenden Netzbenutzer:innen durch den Netzbetreiber
- Betrieb, Erhaltung und Wartung der Erzeugungsanlagen sowie die Kostentragung
- Haftung und allfällige Versicherungen
- Viertelstundenwerte
IN 7 SCHRITTEN ZU IHRER EEG
Registrierung am österreichischen Energiemarkt
Für den branchenspezifischen Datenaustausch registrieren Sie sich bitte hier.
Ihnen wird eine eindeutige Kennung (EC-Nummer) zugeteilt.
Nahebereich festlegen
Aufgrund der Zuordnung der Teilnehmer:innen zum Nahebereich ergibt sich eine lokale oder regionale EEG.
Wählen sie eine Aufteilungsmethode
Sie können zwischen der dynamischen und der statischen Aufteilungsmethode wählen.
EEG beantragen
Stellen Sie Ihren Antrag direkt im Mein Portal. Im Anschluss senden wir Ihnen einen Vertrag für den Betrieb einer EEG.
Anmeldung zur Kommunikation am österreichischen Energiemarkt
Für die Kommunikation zwischen EEG und Netzbetreiber gibt es die Datenaustauschplattform EDA (Energiewirtschaftlicher Datenaustausch). Es stehen mehrere Möglichkeiten zur Anbindung an EDA zur Verfügung.
Teilnehmer:in anmelden
Die Energiegemeinschaft muss jeden Zählpunkt der teilnehmenden Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen mittels digitaler Marktprozesse anmelden. Die Zustimmung des/der Netzkunden/Netzkundin zur Teilnahme erfolgt über das Mein Portal.
Achtung: Sie müssen der Datenfreigabe und der Zusatzvereinbarung zum Netzzugang zustimmen!
Los geht's!
Die in der Gemeinschaft erzeugte Energie wird vom Netzbetreiber den Teilnehmer:innen für den zeitgleichen Verbrauch zugeordnet.
Wir versenden nun periodisch Zeitreihen an die EEG und berücksichtigen die verordneten Netznutzungstarife (laut jeweils gültiger Novelle der SNE-V) für den selbst genutzten Energieanteil aus der EEG je Teilnehmer:in.
Häufige Fragen und Antworten
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