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ER­NEU­ER­BARE
ENERGIE
GE­MEIN­SCHAFT­EN (EEG)

ER­NEU­ER­BARE
ENERGIE
GE­MEIN­SCHAFT­EN (EEG)

Um den Einsatz von erneuerbaren Energien zu erhöhen und zu fördern, wurde mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG) die Möglichkeit zur Gründung von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEG) geschaffen. In einer EEG schließen sich mehrere unterschiedliche Partner:innen zusammen, um über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinsam Energie zu erzeugen und zu nutzen. In einer EEG wird die erzeugte Energie über das öffentliche Netz im Lokal- bzw. Regionalbereich auf deren Teilnehmer:innen aufgeteilt.

Voraussetzungen

Die Energiegemeinschaft hat Vereinbarungen zu treffen, die zumindest folgende Inhalte umfassen:

  • Eine EEG hat mindestens zwei oder mehrere Mitglieder oder Gesellschafter:innen. Sie ist als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder eine ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit zu organisieren.
  • Bestimmung eines Betreibers/Anlagenverantwortlichen, der auch gegenüber dem Netzbetreiber als Ansprechperson genannt wird
  • Datenverwaltung und Datenbearbeitung der Energiedaten der Erzeugungsanlagen und der Verbrauchsanlagen der teilnehmenden Netzbenutzer:innen durch den Netzbetreiber
  • Betrieb, Erhaltung und Wartung der Erzeugungsanlagen sowie die Kostentragung
  • Haftung und allfällige Versicherungen
  • Viertelstundenwerte

MIT WEM KANN ICH EINE ENERGIEGEMEINSCHAFT EINGEHEN?

 

IN 7 SCHRITTEN ZU IHRER EEG

Weiterführende Informationen finden Sie auch in unseren häufigen Fragen und Antworten.

1

Registrierung am österreichischen Energiemarkt

Für den branchenspezifischen Datenaustausch registrieren Sie sich bitte hier.

Ihnen wird eine eindeutige Kennung (EC-Nummer) zugeteilt. 
 

2

Nahebereich festlegen

Aufgrund der Zuordnung der Teilnehmer:innen zum Nahebereich ergibt sich eine lokale oder regionale EEG.

3

Wählen sie eine Aufteilungsmethode

Sie können zwischen der dynamischen und der statischen Aufteilungsmethode wählen.

4

EEG beantragen

Stellen Sie Ihren Antrag direkt im Mein Portal. Im Anschluss senden wir Ihnen einen Vertrag für den Betrieb einer EEG.

Beantragen
5

Anmeldung zur Kommunikation am österreichischen Energiemarkt

Für die Kommunikation zwischen EEG und Netzbetreiber gibt es die Datenaustauschplattform EDA (Energiewirtschaftlicher Datenaustausch). Es stehen mehrere Möglichkeiten zur Anbindung an EDA zur Verfügung. 

Weitere Infos & Anmeldung
6

Teilnehmer:in anmelden

Die Energiegemeinschaft muss jeden Zählpunkt der teilnehmenden Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen mittels digitaler Marktprozesse anmelden. Die Zustimmung des/der Netzkunden/Netzkundin zur Teilnahme erfolgt über das Mein Portal.

Achtung: Sie müssen der Datenfreigabe und der Zusatzvereinbarung zum Netzzugang zustimmen! 

7

Los geht's!

Die in der Gemeinschaft erzeugte Energie wird vom Netzbetreiber den Teilnehmer:innen für den zeitgleichen Verbrauch zugeordnet.

Wir versenden nun periodisch Zeitreihen an die EEG und berücksichtigen die verordneten Netznutzungstarife (laut jeweils gültiger Novelle der SNE-V) für den selbst genutzten Energieanteil aus der EEG je Teilnehmer:in. 

Häufige Fragen und Antworten

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