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BÜRGER­ENERGIE­GEMEIN­SCHAFT (BEG)

Auch die Möglichkeit zur Gründung von Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) wurde dank des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG) geschaffen. Für BEGs gelten ähnliche Regelungen wie für EEGs. Die BEG darf elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie ist jedoch nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt und kann sich über ganz Österreich (über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber) erstrecken.

Voraussetzungen

Die Energiegemeinschaft hat Vereinbarungen zu treffen, die zumindest folgende Inhalte umfassen:

  • Eine BEG besteht aus zwei oder mehreren Mitgliedern oder Gesellschafter:innen und ist als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder eine ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit zu organisieren
  • Bestimmung eines Betreibers/Anlagenverantwortlichen, der auch gegenüber dem Netzbetreiber als Ansprechperson genannt wird
  • Datenverwaltung und Datenbearbeitung der Energiedaten der Erzeugungsanlagen und der Verbrauchsanlagen der teilnehmenden Netzbenutzer:innen durch den Netzbetreiber
  • Betrieb, Erhaltung und Wartung der Erzeugungsanlagen sowie die Kostentragung
  • Haftung und allfällige Versicherungen
  • Viertelstundenwerte

 

Wichtige Infos für Energiegemeinschaften laut ebUtilities:

Die Gemeinschafts-IDs für Bürgerenergiegemeinschaften werden ausschließlich von Oesterreichs Energie und nicht von den Netzbetreibern vergeben.
 

IN 6 SCHRITTEN ZU IHRER BEG

Weiterführende Informationen finden Sie auch in unseren häufigen Fragen und Antworten.

1

Registrierung am österreichischen Energiemarkt

Für den branchenspezifischen Datenaustausch registrieren Sie sich bitte hier.

Ihnen wird eine eindeutige Kennung (EC-Nummer) zugeteilt. Zusätzlich wird eine im österreichischen Energiemarkt eindeutige „Gemeinschafts-ID" vergeben.
 

2

Wählen Sie eine Aufteilungsmethode

Sie können zwischen der dynamischen und der statischen Aufteilungsmethode wählen.

3

BEG beantragen

Stellen Sie Ihren Antrag direkt im Mein Portal. Im Anschluss senden wir Ihnen einen Vertrag für den Betrieb einer BEG.

Beantragen
4

Anmeldung zur Kommunikation am österreichischen Energiemarkt

Für die Kommunikation zwischen BEG und Netzbetreiber gibt es die Datenaustauschplattform EDA (Energiewirtschaftlicher Datenaustausch). Es stehen mehrere Möglichkeiten zur Anbindung an EDA zur Verfügung.

Weitere Infos & Anmeldung
5

Teilnehmer:in anmelden

Die Energiegemeinschaft muss jeden Zählpunkt der teilnehmenden Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen mittels digitaler Marktprozesse anmelden. Die Zustimmung des/der Netzkunden/Netzkundin zur Teilnahme erfolgt über das Mein Portal.

Achtung: Sie müssen der Datenfreigabe und der Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag zustimmen! 

6

Los geht's!

Die in der Gemeinschaft erzeugte Energie wird von uns nun den aktivierten Teilnehmer:innen für den zeitgleichen Verbrauch zugeordnet. Wir versenden nun periodisch Zeitreihen an die BEG.

Häufige Fragen und Antworten

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