Barrierefreiheitserklärung der Kärnten Netz
Wir möchten, dass alle Menschen https://kaerntennetz.at/ gut nutzen können — auch Menschen mit Behinderungen. In dieser Erklärung zeigen wir, was wir tun, damit https://kaerntennetz.at/ barrierefrei ist. Dabei halten wir uns an die Regeln des European Accessibility Act (EAA) und an die WCAG-Richtlinien.
Der Kelag-Konzern setzt sich für Inklusion und Barrierefreiheit ein. Unser Ziel ist es, dass alle Nutzer:innen — unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen — unseren Service selbstständig und ohne Hindernisse nutzen können.
Diese Konformitätserklärung beschreibt die Funktionen von https://kaerntennetz.at/. Wir zeigen wie wir die Anforderungen der folgenden Gesetze und Normen erfüllen:
- European Accessibility Act,
- EN 301 549,
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2
- Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig, während wir https://kaerntennetz.at/ weiter verbessern.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://kaerntennetz.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web — WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Wir haben https://kaerntennetz.at/ im Hinblick auf folgende Regelwerke geprüft: European Accessibility Act, Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), EN 301 549 und WCAG 2.2. Dabei stellen wir sicher, folgende Prinzipien zu erfüllen:
Wahrnehmbar
- Der Inhalt wird in einer Reihenfolge präsentiert, die der logischen und semantischen Struktur entspricht und es assistiven Technologien ermöglicht, ihn korrekt zu interpretieren.
- Anleitungen zum Verständnis und zur Bedienung von Inhalten stützen sich nicht ausschließlich auf sensorische Merkmale von Komponenten wie Form, Farbe, Größe, visuelle Position, Ausrichtung oder Klang.
- Der Inhalt passt sich korrekt an die Bildschirmausrichtung an, wobei die Darstellung und Funktionalität konsistent bleiben.
- Sofern vorhanden, wird der Zweck von Eingabefeldern, die bestimmte Daten akzeptieren, korrekt an assistive Technologien übermittelt und konform implementiert.
- Der Inhalt ist anpassbar, sodass Nutzer die Textgröße individuell einstellen können, ohne dass die Benutzeroberfläche an Funktionalität verliert.
- Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern, werden korrekt umbrochen, wenn sich die Anzeigengröße des Benutzeragents ändert.
- Änderungen des Textabstands (etwa Zeilenhöhe, Abstand zwischen Absätzen, Buchstaben oder Wörtern) führen nicht zum Verlust von Informationen oder Inhalten.
Bedienbar
- Es gibt keine Tastaturfallen (eine freie Navigation in alle und aus allen Komponenten ist möglich).
- Es gibt keine Interferenzen mit Tastenkombinationen, die aus einzelnen Buchstaben, Zahlen oder Symbolen bestehen.
- Es werden keine vom Inhalt vorgegebenen Zeitlimits erzwungen oder, falls vorhanden, sind sie vom Nutzer steuerbar, anpassbar, verlängerbar oder durch funktionale oder rechtliche Anforderungen gerechtfertigt.
- Alle bewegten Inhalte, sofern vorhanden, verfügen über Steuerungen zum Anhalten und/oder zur Wiedergabesteuerung.
- Es werden keine blinkenden oder flackernden Inhalte verwendet, die Anfälle auslösen könnten; die Sicherheitsgrenzwerte werden eingehalten.
- Die Bildschirme des Serviceablaufs haben Titel, die ihr Thema oder ihren Zweck beschreiben.
- Der Zweck von Links kann durch den Linktext selbst oder zumindest durch den Linktext im Kontext der angrenzenden Inhalte bestimmt werden.
- Es gibt mehrere Möglichkeiten, Inhalte innerhalb der Umgebung zu identifizieren.
- Überschriften und Beschriftungen geben klare Informationen über Inhalt und Funktionalität.
- Der Fokusindikator der Tastaturnavigation ist bei allen interaktiven Elementen sichtbar.
- Elemente, die den Fokus der Tastaturnavigation erhalten können, sind im Ansichtsfenster stets mindestens teilweise sichtbar.
- Alle Funktionen können ohne komplexe Gesten verwendet werden.
- Bei Benutzeroberflächenkomponenten mit Beschriftungen, die Text oder Textbilder enthalten, umfasst der von assistiven Technologien gelesene Name den visuell dargestellten Text.
- Alle Funktionen können genutzt werden ohne, dass man sich ausschließlich auf die Bewegung des Geräts oder des Benutzers verlassen muss.
- Der anklickbare Bereich interaktiver Elemente ist groß genug, um eine einfache Interaktion für die Nutzer zu gewährleisten.
Verständlich
- Die Sprache jeder Seite ist korrekt festgelegt und wird auf der gesamten Website konsistent verwendet
- Alle relevanten Textabschnitte lassen sich programmgesteuert identifizieren.
- Benutzeroberflächenkomponenten lösen beim Erhalt des Tastaturfokus keine unerwarteten Kontextänderungen aus, die die Nutzenden verwirren könnten.
- Benutzeroberflächenkomponenten lösen bei Aktivierung durch die Nutzenden über Tastatur oder assistive Technologien keine unerwarteten Kontextänderungen aus, die zu Verwirrung führen könnten.
- Die vorhandenen Navigationsmechanismen sind im gesamten Ablauf des Dienstes konsistent positioniert
- Wiederkehrende Elemente der Benutzeroberfläche sind einheitlich gestaltet, um ihre Erkennung zu erleichtern
- Die Mechanismen für die Beantragung von Unterstützung oder Hilfe sind in der gesamten Umgebung einheitlich.
- Wenn ein Eingabefehler automatisch erkannt wird, wird das fehlerhafte Element identifiziert und der Fehler wird in Textform beschrieben
- Wenn ein Eingabefehler erkannt wird und Korrekturvorschläge bekannt sind, werden diese dem Nutzenden bereitgestellt, es sei denn, gesetzliche Vorschriften schließen dies aus
- Es gibt Systeme, die Fehler verhindern, wie zum Beispiel die Bestätigung, Stornierung oder Rückgängigmachung von sensiblen Aktionen.
- Wenn möglich wird vermieden, dieselben Daten mehrfach anzufordern.
- Wenn vorhanden, gibt es für komplexe Authentifizierungssysteme barrierefreie Alternativen.
Robust
- Es werden standardisierte Entwicklungstechnologien verwendet, die von assistiven Technologien interpretiert werden können
- Benutzeroberflächenkomponenten (einschließlich Formularelemente, Links und skriptgenerierte Komponenten) haben korrekt definierte Namen, Rollen, Zustände, Eigenschaften und Werte, die bei Änderungen korrekt aktualisiert werden
Wir haben https://kaerntennetz.at/ mit den gängigsten assistiven Technologien in verschiedenen Kombinationen aus Betriebssystemen und Browsern getestet:
- Screenreader wie NVDA und JAWS (Windows) sowie VoiceOver (Mac und iOS) helfen uns sicherzustellen, dass alle interaktiven Elemente korrekt vorgelesen und bedienbar sind.
- Zusätzlich prüfen wir die Nutzung mit Bildschirmvergrößerung und im Hochkontrastmodus.
Unser Ziel ist es, mit den aktuellen Versionen gängiger Hilfsmittel kompatibel zu sein. Dabei folgen wir den bewährten Methoden der WCAG 2.2 und der Norm EN 301 549. So stellen wir sicher, dass die Barrierefreiheit auch bei zukünftigen technischen Entwicklungen erhalten bleibt.
Standards:
Auf dieser Grundlage wenden wir die Kriterien der WCAG 2.2 (AA-Niveau, aktuelle Version) sowie der EN 301 549 an. Die Einhaltung dieser Standards gilt als Nachweis für die Konformität mit dem EAA, dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und weiteren entsprechenden Vorschriften.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- C.9.1.1.1 - Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
- C.9.1.4.1 - In einigen Fällen wurde die Farbe allein zur Kennzeichnung eines Zwecks oder zur Unterscheidung einer Information oder Funktion verwendet;
- C.9.1.4.3 - Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen (z. B. bei Logos);
- C.9.1.4.5 - In einigen Fällen wurden anstelle von Text nur Bilder verwendet, die weder anpassbar noch für die Art der übermittelten Informationen wesentlich sind; Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Auf einzelnen Seiten werden interaktive Grafiken eingebunden (HTML 5 Canvas). Diese können von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst werden. Damit sind die WCAG Erfolgskriterien 1.4.4 (Skalierbarkeit von Text), 1.4.5 (Text statt Bilder) und 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
- C.9.1.4.11 -Text- und Hintergrundfarben, die aus CI-Vorgaben abgeleitet wurden, erzielen nur teilweise den geforderten Farbkontrast. Bei einigen wesentlichen Komponenten, selbst in verschiedenen Zuständen, überschreitet der Farbkontrast im Vergleich zu benachbarten Elementen nicht das Verhältnis 3:1. Eine Erhöhung des Farbkontrasts soll im Zuge der nächsten Aktualisierungen erfolgen.
- C.9.1.4.13 -In einigen Fällen, in denen der Mauszeiger (Hover) oder der Tastaturfokus einen Inhalt sichtbar macht und verbirgt, gibt es keinen Mechanismus, um den zusätzlichen Inhalt zu entfernen, ohne den Mauszeiger oder den Tastaturfokus zu bewegen, der Mauszeiger kann nicht auf den zusätzlichen Inhalt bewegt werden, ohne dass er verschwindet, oder der zusätzliche Inhalt bleibt sichtbar, bis das Hover- oder Fokusereignis entfernt wird, der Benutzer ihn löscht oder seine Informationen nicht mehr gültig sind, außer in bestimmten Ausnahmefällen;
- C.9.2.1.1 - Einige Features können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche Eingabeschnittstelle) aktiviert werden;
- C.9.2.2.2 - Einige Animationen, blinkende, gleitende oder sich selbst aktualisierende Informationen werden automatisch gestartet, haben eine Dauer von mehr als fünf Sekunden oder werden parallel zu anderen Inhalten präsentiert, es gibt keine Mechanismen, um sie zu stoppen oder zu verbergen;
- C.9.2.4.4 - Der Zweck bestimmter Links lässt sich nicht aus dem Linktext oder aus dem Linktext samt nebenstehendem Inhalt ermitteln;
- C.9.2.4.7 - Bei einigen interaktiven Elementen ist der Fokusindikator nicht sichtbar;
- C.9.3.3.1 - In einigen Fällen, in denen ein Eingabefehler automatisch erkannt wird, wird die fehlerhafte Position nicht identifiziert und/oder der Fehler nicht durch Text beschrieben;
- C.9.3.3.2 - In einigen Fällen werden keine Label oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der Inhalt Eingaben durch den Benutzer erfordert;
- C.9.4.1.2 - In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich: Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten...), der Name, die Rolle, der Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern;
- C.9.4.1.3 - In einigen Fällen werden Statusmeldungen dem Benutzer nicht so präsentiert, dass assistive Technologien sie interpretieren können, ohne den Fokus zu verlagern;
- Zudem sind alle in der Webseite enthaltenen PDFs nicht barrierefrei nach PAC-Standard.
- Es fehlt an einer Beschreibung in Leichter Sprache und ggf. einer Variante in Gebärdensprache.
Unverhältnismäßige Belastung
Die in der Webseite enthaltenen PDF barrierefrei umzusetzen sowie die Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar. Sie bilden daher eine Ausnahme.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Eine Fassung in Gebärdensprache ist nicht zwingend erforderlich.
Laufende Überwachung und Pflege
Barrierefreiheit ist für uns kein einmaliges Projekt, sondern ein fortwährender Prozess. So stellen wir sicher, dass https://kaerntennetz.at/ dauerhaft zugänglich bleibt:
Löschen Sie alle nicht zutreffenden Absätze:
- Mit der Unterstützung von AccessiWay haben wir am 14/11/2025 eine manuelle Prüfung durch externe Fachleute durchgeführt, um unsere Barrierefreiheitskonformität zu überprüfen. Wir verfolgen einen kontinuierlichen Zyklus aus Tests und Verbesserungen und stellen durch regelmäßige Unterstützung sicher, dass umfassende Prüfungen — einschließlich manueller Tests durch Fachkräfte mit assistiven Technologien — mindestens einmal jährlich erfolgen.
- Regelmäßige Schulungen
Unsere Entwickler:innen und Content-Ersteller:innen erhalten regelmäßig Schulungen zu barrierefreiem Design (z. B. zu ARIA-Techniken, Farbkontrasten und der Formulierung beschreibender Linktexte). Wir sorgen dafür, dass alle stets über die aktuellen Best Practices zur Barrierefreiheit informiert sind. Der letzte Kurs fand statt am: - Wir verwenden automatisierte Testwerkzeuge, die in unseren Entwicklungsprozess integriert sind, um häufige Barrierefreiheitsprobleme (wie fehlende Alternativtexte oder Formularbeschriftungen) schnell zu erkennen. Jede Code-Aktualisierung durchläuft diese Prüfungen.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern — Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen — so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Bitte senden Sie uns sämtliche Mitteilungen und Anregungen über unsere Kontaktseite. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Kontakt: www.kaerntennetz.at/kontakt
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Versionsverlauf:
Diese Website wurde zuletzt am 14/11/2025 überprüft und aktualisiert. Wir planen, es mindestens einmal jährlich oder bei wesentlichen Änderungen des Dienstes zu überprüfen.