Informationsfreiheitsgesetz
Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Informationsfreiheit (Informationsfreiheitsgesetz — IFG) am 1. September 2025 können Sie Zugang zu sämtlichen Informationen begehren, die bei der KNG-Kärnten Netz GmbH vorliegen und nicht einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Ihre gesetzeskonformen Anträge nach dem IFG richten Sie bitte an die eigens eingerichtete Kontaktadresse:
Externes Hinweisgebersystem
Wir stellt ein Hinweisgeber-System zur Verfügung. Darüber können externe Hinweisgeber mögliche Rechtsverstöße oder Compliance-Verstöße einfach und vertraulich melden.
Ihre Meldung wird sorgfältig geprüft und nach den Vorgaben des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) behandelt.
Zum Hinweisgeber-System gelangen Sie hier: