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Informationsfreiheitsgesetz

Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Informationsfreiheit (Informationsfreiheitsgesetz — IFG) am 1. September 2025 können Sie Zugang zu sämtlichen Informationen begehren, die bei der KNG-Kärnten Netz GmbH vorliegen und nicht einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Ihre gesetzeskonformen Anträge nach dem IFG richten Sie bitte an die eigens eingerichtete Kontaktadresse:

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