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Neue gesetzliche Regelungen: Umstellung der Zählerwertübertragung und reduziertes Netznutzungsentgelt

01 | April 2026
Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) treten wichtige Änderungen rund um den Smart Meter in Kraft. Kund:innen profitieren künftig von noch mehr Transparenz bei der Messung sowie von neuen, flexiblen Tarifmodellen.

Die Energiewende schreitet mit großen Schritten voran. Die Kärnten Netz GmbH investiert laufend und intensiv in das Verteilernetz, um eine zuverlässige Versorgung auch künftig sicherzustellen. Smart Meter schaffen dabei die Grundlage für mehr Transparenz und unterstützen eine netzdienliche Stromnutzung zu Zeiten mit hoher Solarstrom‑Einspeisung.

Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) treten dabei konkrete gesetzliche Änderungen in Kraft:

Umstellung und Auslesung von Viertelstunden-Energiewerten
Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) sieht grundsätzlich vor, dass Viertelstundenwerte zukünftig automatisch ausgelesen werden. Ist bereits ein Smart Meter mit täglicher Zählerwertübertragung installiert und liegen die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß ElWG § 54 (2) vor, so erfolgt die Umstellung auf die Viertelstundenmessung automatisch. Der Zeitpunkt der automatischen Umstellung richtet sich nach dem Jahresverbrauch und wird daher zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt innerhalb dieses Kalenderjahres erfolgen. Die Umstellung auf Viertelstundenwerte kann jedoch bereits vorab im Kundenportal selbst aktiviert werden.

Haushaltskund:innen können weiterhin der Auslesung und Übertragung von Viertelstundenwerten widersprechen, sofern keine gesetzlichen Gründe gemäß ElWG § 54 (2) vorliegen. Kein Widerspruchsrecht (sogenanntes „Opt-out“) besteht bei der Nutzung von dynamischen Energiepreisen, der Teilnahme an Modellen der gemeinsamen Energienutzung (z.B. Energiegemeinschaften) sowie bei Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Energiespeichern oder E-Ladepunkten.

Reduziertes Netznutzungsentgelt: Sommer‑Nieder‑Arbeitspreis
Smart Meter eröffnen neue Möglichkeiten für eine flexible und netzdienliche Stromnutzung. Mit der Systemnutzungsentgelte‑Verordnung der E‑Control wurde der Sommer‑Nieder‑Arbeitspreis eingeführt. Dieser gilt von 1. April bis 30. September 2026 täglich von 10 bis 16 Uhr und sieht ein um 20 Prozent reduziertes Netznutzungsentgelt vor.

Die Vergünstigung kommt somit zu jenen Zeiten zum Tragen, in denen aufgrund des starken Photovoltaik‑Ausbaus besonders viel Solarstrom in das Netz eingespeist wird. Voraussetzung für den Sommer‑Nieder‑Arbeitspreis ist ein Smart Meter mit aktiver Viertelstundenmessung.  

Aus Viertelstundenwerten lassen sich keine konkreten Rückschlüsse auf einzelne Geräte oder das Verhalten im Haushalt ableiten. Sie zeigen lediglich, wie viel Strom in einem bestimmten Zeitintervall insgesamt verbraucht wurde. Die Daten werden ausschließlich für gesetzlich definierte Zwecke genutzt.

Weiterführende Informationen finden Sie in den FAQs unter www.kaerntennetz.at/smartmeter.