OGH-Urteil zur Verrechnung von Netzzutrittsentgelten für Erzeugungsanlagen - Kärnten Netz erstattet rückwirkend verrechnete Netzzutrittsentgelte
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Urteil klargestellt, dass beim Anschluss einer erneuerbaren Erzeugungsanlage, wie beispielsweise Photovoltaikanlagen, nur dann ein Netzzutrittsentgelt zu bezahlen ist, wenn bei der Herstellung des Anschlusses ein unmittelbarer Aufwand für den Netzbetreiber entsteht, und die vom Kunden gewünschte Einspeiseleistung innerhalb der bestehenden Anschlussleistung keine Deckung mehr findet. Damit hebt das Urteil auch die bisher in Österreich gelebte Verrechnungspraxis auf.
Die KNG-Kärnten Netz GmbH hat auf Basis dieses Urteils bereits Maßnahmen eingeleitet, um die bestehende Systematik entsprechend anzupassen. Alle betroffenen Kund:innen werden in den nächsten Wochen schriftlich informiert und das pauschal verrechnete Netzzutrittsentgelt wird ihnen rückerstattet.
Wichtig: Sie werden in den nächsten Wochen schriftlich informiert, es ist keine gesonderte Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber nötig.