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ENERGIE­GEMEIN­SCHAFTEN

GEMEINSAM STROM ERZEUGEN UND NUTZEN

Um die Energiewende zu schaffen, wird die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von Strom ein wesentlicher Bestandteil sein. Dafür schließen sich in Energiegemeinschaften mehrere Parteien zusammen, um gemeinsam Energie zu erzeugen und diese auch zu nutzen. Generell wird zwischen Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen, Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften sowie Bürgerenergiegemeinschaften unterschieden. 

GEMEINSCHAFTLICHE ERZEUGUNGSANLAGEN (GEA)

Dank gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen können Mieter wie auch Eigentümer von Mehrparteienhäusern, Bürogebäuden oder Einkaufszentren erzeugte Energie auf der gemeinsamen Hauptleitung gemeinschaftlich nutzen.

ERNEUERBARE-ENERGIE-GEMEINSCHAFTEN (EEG)

Um den Einsatz von erneuerbaren Energien zu erhöhen und zu fördern, wurde mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG) die Möglichkeit zur Gründung von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEG) geschaffen. In einer EEG schließen sich mehrere unterschiedliche Partner zusammen, um über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinsam Energie zu erzeugen und zu nutzen. In einer EEG wird die erzeugte Energie über das öffentliche Netz im Lokal- bzw. Regionalbereich auf deren Teilnehmer aufgeteilt.

BÜRGERENERGIEGEMEINSCHAFTEN (BEG)

Auch die Möglichkeit zur Gründung von Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) wurde dank des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG) geschaffen. Für BEGs gelten ähnliche Regelungen wie für EEGs. Die BEG darf elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie ist jedoch nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt und kann sich über ganz Österreich (über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber) erstrecken.

 

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Informationsplattform der österreichischen Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften.