BÜRGERENERGIEMODELLE
BÜRGERENERGIEMODELLE
GEMEINSAM STROM ERZEUGEN, TEILEN UND NUTZEN
Um die Energiewende zu schaffen, ist die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von Strom ein wesentlicher Bestandteil. Dafür schließen sich in Bürgerenergiemodellen mehrere Parteien zusammen, um gemeinsam Energie zu erzeugen und diese auch zu nutzen. Grundsätzlich wird zwischen Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen, Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften, Bürgerenergiegemeinschaften, Peer-to-Peer-Modellen und Eigenversorgung unterschieden.
Neue Möglichkeiten für Energiegemeinschaften
Die bisherigen Modelle der gemeinschaftlichen Energienutzung werden künftig unter dem Begriff Bürgerenergiemodelle zusammengefasst. Neben den bestehenden Modellen Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA), Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) wurden mit Eigenversorgung und Peer-to-Peer (P2P) zwei neue Modelle eingeführt. Damit entstehen zusätzliche Möglichkeiten, selbst erzeugten Strom standortübergreifend zu nutzen oder direkt zwischen Erzeuger:innen und Verbraucher:innen zu teilen.
Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen werden reduzierte Netzentgelte nun über sogenannte Nahebereiche definiert. Die Höhe möglicher Begünstigungen richtet sich dadurch nicht mehr ausschließlich nach der Art der Energiegemeinschaft, sondern nach der netztechnischen Zuordnung der teilnehmenden Anlagen und Zählpunkte.
Für bestehende Energiegemeinschaften und deren Teilnehmer:innen besteht kein Handlungsbedarf. Die neuen Regelungen schaffen jedoch zusätzliche Möglichkeiten für die gemeinsame Energienutzung.
Was ist rechtlich zu beachten?
Bürgerenergiemodelle schaffen unterschiedliche Möglichkeiten, selbst erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen. Die gemeinsame Energienutzung ist im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) geregelt, das die verschiedenen Formen der Bürgerenergie sowie die Rechte und Pflichten der Teilnehmer:innen festlegt.
Je nach gewähltem Modell sind unterschiedliche organisatorische, technische, vertragliche und abrechnungsrelevante Anforderungen zu beachten. Wer ein Bürgerenergiemodell gründet oder betreibt, übernimmt daher Verantwortung für dessen Organisation und Abwicklung.
Fünf Modelle der gemeinsamen Energienutzung
GEA - Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
Mehrere Personen innerhalb eines Gebäudes nutzen gemeinsam den Strom einer Erzeugungsanlage. Die Nutzung erfolgt über eine gemeinsame Hauptleitung.
EEG - Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft
Mehrere Teilnehmer:innen erzeugen und nutzen gemeinsam Strom aus erneuerbaren Energiequellen über das öffentliche Netz.
BEG - Bürgerenergiegemeinschaft
Strom kann über größere Entfernungen und über die Netzgebiete mehrerer Netzbetreiber hinweg gemeinsam genutzt werden.
Eigenversorgung
Eigene Standorte versorgen Selbst erzeugter Strom kann mehreren eigenen Verbrauchsstellen zugeordnet und damit auch an weiteren eigenen Standorten genutzt werden.
P2P - Peer-to-Peer
Erzeuger:innen können Strom auf Grundlage einer direkten Vereinbarung mit Verbraucher:innen teilen.
NAHEBEREICHE
Nahebereiche beschreiben die netztechnische Beziehung zwischen den beteiligten Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkten. Die Nahebereichs-ID von NB1 bis NB7 zeigt, in welchem Umfang Strom gemeinsam genutzt werden kann. Entscheidend ist dabei die tatsächliche Verbindung im Stromnetz und nicht ausschließlich die geografische Entfernung.
Grafische Darstellung unter Verwendung von KI erstellt
Wie nehme ich an einem bestehenden Bürgerenergiemodell teil?
Passendes Modell und Nahebereich prüfen
Prüfen Sie, ob das Bürgerenergiemodell zu Ihrem Zählpunkt passt. Insbesondere für örtlich oder regional ausgerichtete Modelle können auch vergünstigte Netzentgelte relevant sein.
Kontakt mit einem Verantwortlichen des Bürgerenergiemodells aufnehmen
Wenden Sie sich direkt an die Betreiber:innen oder Organisator:innen. Dort werden Aufnahmebedingungen, Vergütung beziehungsweise Preis sowie mögliche Kosten vereinbart.
Zählpunktdaten bekannt geben
Für die Anmeldung wird die Zählpunktbezeichnung Ihrer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage benötigt. Je nach Modell können weitere Angaben erforderlich sein.
Anmeldung zum Bürgerenergiemodell
Die Anmeldung des Zählpunktes beim Netzbetreiber wird durch den Betreiber beziehungsweise Organisator des Bürgerenergiemodells gestartet.
Teilnahme im Kundenportal bestätigen
Bestätigen Sie die Teilnahme im Mein Portal und schließen Sie die erforderliche Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag ab.
Technische Voraussetzungen abwarten
Falls erforderlich, werden die technischen Voraussetzungen für die Viertelstundenmessung hergestellt. Nach Abschluss der Zuordnung wird der Zählpunkt bei der Energieaufteilung berücksichtigt.
Was ist vor der Gründung eines Bürgerenergiemodells zu beachten?
Vor der Umsetzung eines Bürgerenergiemodells sollten einige grundlegende Fragen geklärt werden. Insbesondere ist zu prüfen, welches Modell zu den geplanten Teilnehmer:innen und Standorten passt.
- Wer soll teilnehmen?
- Welche Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen sollen eingebunden werden?
- Welches Bürgerenergiemodell eignet sich für das Vorhaben?
- Welcher Nahebereich steht den Teilnehmer:innen zur Verfügung?
- Wer übernimmt die Organisation und den laufenden Betrieb?
Die konkrete Ausgestaltung hängt vom gewählten Modell sowie von den Anforderungen der Teilnehmer:innen ab.
In fünf Schritten zum Bürgerenergiemodell
Passendes Modell und Nahebereich prüfen
Prüfen Sie, ob das Bürgerenergiemodell zu Ihrem Zählpunkt passt. Insbesondere für örtlich oder regional ausgerichtete Modelle können auch vergünstigte Netzentgelte relevant sein.
Zentrale Registrierung am österreichischen Energiemarkt
Registrieren Sie Ihr Bürgerenergiemodell auf der zentralen Registrierungsplattform des österreichischen Energiemarktes.
Teilnehmer hinzufügen
Melden Sie die Teilnehmer:innen über die dafür vorgesehenen Marktprozesse zum Bürgerenergiemodell an.
Teilnahme im Kundenportal bestätigen
Bestätigen Sie die Teilnahme im Mein Portal und schließen Sie die erforderliche Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag ab.
Energiedaten empfangen und Teilnehmerabrechnung durchführen
Die Abrechnung liegt im Verantwortungsbereich des Betreibers des Bürgerenergiemodells. Der Netzbetreiber liefert die dafür notwendigen Energiedaten.
In fünf Schritten zum Bürgerenergiemodell
Passendes Modell und Nahebereich prüfen
Prüfen Sie, ob das Bürgerenergiemodell zu Ihrem Zählpunkt passt. Insbesondere für örtlich oder regional ausgerichtete Modelle können auch vergünstigte Netzentgelte relevant sein.
Zentrale Registrierung am österreichischen Energiemarkt
Registrieren Sie Ihr Bürgerenergiemodell auf der zentralen Registrierungsplattform des österreichischen Energiemarktes.
Teilnehmer hinzufügen
Melden Sie die Teilnehmer:innen über die dafür vorgesehenen Marktprozesse zum Bürgerenergiemodell an.
Teilnahme im Kundenportal bestätigen
Bestätigen Sie die Teilnahme im Mein Portal und schließen Sie die erforderliche Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag ab.
Energiedaten empfangen und Teilnehmerabrechnung durchführen
Die Abrechnung liegt im Verantwortungsbereich des Betreibers des Bürgerenergiemodells. Der Netzbetreiber liefert die dafür notwendigen Energiedaten.
WEITERE INFORMATIONEN
| Mehr Informationen zu Energiegemeinschaften, Bürgerenergiemodellen, den rechtlichen Grundlagen sowie zur Teilnahme bietet die österreichische Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften. |